Wohngemeinschaften
Gliederung
1.Gründe für Bildung von Wohngemeinschaften Nach oben

Das Leben in einer Wohngemeinschaft ist meist preiswerter als das Allein wohnen, da der Quadratmeter Preis bei großen Wohnungen meist niedriger ist als bei zwei- oder anderthalb Zimmer Wohnungen für allein wohnende. Zum anderen erwarten viele Menschen, im Zusammenhang mit dem Leben in einer WG, eine höhere Wohnqualität. Meist können sich die Beteiligten eine schönere größere Wohnung leisten, da auf finanzieller Ebene effizient gespart werden kann. Es können Gäste eingeladen werden, da mehr Wohnraum zur Verfügung steht. Zum anderen können Haushaltsgeräte die in ihrer Anschaffung meist teuer sind geteilt werden, dies bringt mehr Komfort für die einzelnen Bewohner. Außerdem ist für viele der ökonomische Aspekt, den eine WG mit sich bringt von Bedeutung, die rede ist hier von Brennstoff etc., die Quadratmeterzahl pro Einwohner steigt seit Jahrzehnten stetig an und in gleichem Maß der Neubau landschaftsfressender Siedlungen und Infrastruktur.
In Wohngemeinschaften wird im Alltag soziale Intelligenz, sowie Team- und Kommunikationsfähigkeit trainiert. Viele Menschen suchen diese Herausforderungen, die im alltäglichen Zusammenleben mit den verschiedensten Charakteren entstehen, denn im Gegensatz zu einer "echten Familie" sind hier alle Bewohner gleichberechtigt. Viele Menschen die in Wohngemeinschaften leben brauchen die Gesellschaft und die ständige Kommunikation mit Ihresgleichen, in einer Wohngemeinschaft finden sie Ansprechpartner.
Es gibt natürlich auch Negativerscheinungen, das Leben in einer Wohngemeinschaft wirft immer wieder neue Konflikte für die Bewohner auf. Ein Grund dafür ist der Verlust der Privatsphäre. Zum anderen treten auch oft Streitigkeiten auf wenn es um das Begleichen der Stromrechnung geht, denn in gewissen Punkten lassen sich die Kosten jedes Einzelnen nicht genau berechnen.
Die Positiven Aspekte überwiegen, die Zahl der in Wohngemeinschaften lebenden Menschen ist in den letzten Jahren stark gestiegen aufgrund der wirtschaftlichen und sozialen Aspekte, welche das Leben in einer WG mit sich bringt.

2. Formen von Wohngemeinschaften   Nach oben

Wohngemeinschaften bilden sich aus den verschiedensten Gründen und in den verschiedensten Formen. Die Form der WG kann man zunächst einmal in die Ordnung der verschieden Geschlechter unterteilen:
  • Männer WG
  • Frauen WG
  • Gemischte WG
Hierbei kann man denn weitere spezifische Unterteilungen machen. Es kann sich beispielsweise um
  • Studenten WG
  • Pärchen WG
  • Geschwister WG
  • Elternteil mit Kind + Single WG
  • Zweck WG
  • Schwulen WG
  • Alten WG
Usw. handeln. Die Zweck-WG umfaßt zum Beispiel auch Personen, die nur zusammenleben, da sie sich einzeln nicht eine große Wohnung leisten können, da die Wohnung einen besonders hohem Standart entspricht.
Wohngemeinschaften sind nicht wir man Allgemein glaubt immer nur in fester Hand von Studenten und anderen Jungen Leuten. Es ist heutzutage immer häufiger der Fall, dass sich auch geschiedene Ehepartner mit ihrem Kind einen neuen Mitbewohner suchen, da sie sich alleine keine große Wohnung leisten können. Außerdem spart man sich so auch eventuell den Babysitter.
Wohngemeinschaften von zwei oder mehreren Erwachsenen, Berufstätigen sind keine Seltenheit mehr. Ebenso kommt immer häufiger auch eine WG bestehend aus älteren Personen vor, die sich zusammengeschlossen haben, um nicht so alleine zu wohnen und nicht in ein Altersheim ziehen möchten.
Die WG hat aber immer noch das Image einer kleinen, verdreckten Studentenbude.

3.Rechtliche Grundlagen von Wohngemeinschaften  Nach oben

- Der Mietvertrag
- Der Untermietvertrag
- Mündliche Abreden


Rechtlich Grundlagen von Wohngemeinschaften

Mietrecht und Hausrecht

Allgemein ist zu sagen, dass im juristischen Sinne dann von einer Wohngemeinschaft gesprochen werden kann, wenn mehrere Personen ohne eine Familie zu bilden eine Wohnung. Das Rechtsverhältnis der Beteiligten Personen, sowie zu dem Vermieter, ist sehr umstritten. Gerichte bewerten Wohngemeinschaften unterschiedlich und kommen auch zu unterschiedlichen Urteilen. Vor der Gründung müssen sich alle Beteiligten über ihre Wünsche und Erwartungen hinsichtlich ihrer späteren Wohnsituation Gedanken machen und sollten diese in einen Mietvertrag aufnehmen.

Vorab also einige entscheidende Punkte zum Miet- und Hausrecht allgemein. Wer eine Wohnung mietet und dann über Untermietungen eine Wohngemeinschaft gründen will, ist verpflichtet die Erlaubnis des Vermieters einzuholen. Eine einzelne Person darf jederzeit aufgenommen werden, dabei spielt das Geschlecht der jeweiligen Person keine Rolle, ebenso ob die Aufnahme aus wirtschaftlichen oder persönlichen Gründen geschehen ist. Voraussetzung ist jedoch das diese Gründer erst nach Abschluss des Mietvertrages entstanden sind und die Wohnung nicht überbelegt ist. Ein Anspruch auf eine Untermietung besteht auch, wenn der Hauptmieter nicht selbst in der Wohnung wohnt, sonder aus zum Beispiel beruflichen Gründen längere zeit abwesend ist.
Gäste gelten nicht als Untermieter, der Vermieter hat kein Recht dem Mieter Vorschriften über den Empfang von Besuchern zu machen. Wiedersprechen sich die Interessen nicht und ist sonst nichts explizit festgelegt, kann von jedem Bewohner, egal ob Haupt- oder Untermieter, das Hausrecht ausgeübt werden. Hier gibt es noch mehrere Sonder fälle, welche ich in diesem Zusammenhang nicht erläutern will.

Mietvertragskonstruktionen für Wohngemeinschaften

Es gibt drei Möglichkeiten einen Mietvertrag für das Zusammenleben in einer Wohngemeinschaft zu gestalten

1.
Ein Bewohner ist der Hauptmieter, die andern Bewohner Untermieter. In diesem fall hat der Hauptmieter das Recht im Konfliktfall einen Mitbewohner auf die Straße zu setzen, er selbst jedoch ist unantastbar. Verschiedene Mietverträge und verschiedene Rechte für Haupt- und Untermieter verhindern eine Gleichstellung der Bewohner. Das kann zu Ungereimtheiten in der Höhe der von den Mitgliedern zu leistenden Miete führen, der Hauptmieter kann von seinen Untermietern mehr Miete verlangen, als er selber zahlt. Allerdings ist dieser auch alleine für die zu zahlende Miete verantwortlich, das heißt wenn einer der Mitglieder nicht zahlt, ist der Hauptmieter verpflichtet für den Mitbewohner aufzukommen. Außerdem haftet er für alle Schäden die durch die Mitbewohner entstehen, eine Kostentransparenz ist also schwer aufrechtzuerhalten.
Da es keine vertragliche Beziehung zwischen Vermieter und Untermieter gibt kann dieser auch sonst keine Maßnahmen gegen den Untermieter einleiten, Abmahnungen werden immer an den Hauptmieter gerichtet sein.

Die Kündigungsfrist beträgt wie üblich drei Monate ( wenn die Wohnung beim Bezug unmöbliert war! ), wobei der Hauptmieter ein berechtigtes Interesse an vierzehn tagen der Kündigung beilegen muss. Sind die Räumlichkeiten allerdings möbliert haben beide Vertragspartner die Möglichkeit das Mietverhältnis mit einer Kündigungsfrist von vierzehn Tagen zum Monatsende zu beenden. Diese Regelung gilt auch wenn Hauptmieter und Untermieter keinen schriftlichen Vertrag haben, ohne diesen kann der Hauptmieter den Untermieter nicht verpflichten sein Zimmer vor dem Auszug zu renovieren. Der Hauptmieter kann die gesamte Wohnung kündigen ohne die Erlaubnis seiner Untermieter einzuholen. Damit nicht die gesamte Wohngemeinschaft aufgelöst werden muss sollte vorher mit dem Vermieter vereinbart werden, dass im Fall einer Kündigung durch den Hauptmieter ein Untermieter als Vertragspartner nachrückt. Der Hauptmieter sollte auch ein Auswechselrecht mit dem Vermieter vereinbaren.
Wird an mehr als eine Person untermietet, ist die Zustimmung des Vermieters unumgänglich. Bei einer Wohngemeinschaft aus zwei Personen besteht ein Recht auf Untervermietung ( siehe Mietrecht ).

2.
Sind alle Bewohner der Wohnung Hauptmieter sind diese auch alle im Mietvertrag aufgeführt und es ist festgehalten, dass es sich bei dem Mietverhältnis um eine Wohngemeinschaft handelt. Dies ist der klassische Fall, der Vermieter hat es mit mehreren Mietern gleichzeitig zu tun und bei dem Auszug einer Person können die Mitglieder verlangen, dass eine neue Person aufgenommen wird. Viele Vermieter denken, dass sie in diesem Verhältnis Einfluss auf die Besetzung der Wohngemeinschaft haben, da sie einzugswillige Kandidaten ablehnen dürfen, die ist aber nicht richtig, da vertraglich festgehalten wurde, dass es sich bei der Vermietung um eine Wohngemeinschaft handelt. Jedes Mitglied haftet für die volle Wohnungsmiete, nicht nur für den eigenen Anteil, sollte also ein Mitglied der Gruppe seinen monatlich Anteil nicht bezahlen, so müssen die anderen Mieter dafür aufkommen. Diese Gesamthaftung gilt in allen Bereichen, also auch bei Schäden, welche durch die Mieter entstanden sind.

Die Kündigung kann bei dieser Form des Mietvertrages nur durch die Mieter zusammen erfolgen. Kann sich die Gemeinschaft nicht auf ein einheitlichen Handeln festlegen, so kann jedes Mitglied das Verhältnis nach §723 BGB beenden und dann die Zustimmung des Mietverhältnisses verlangen. Umgekehrt kann der Vermieter nur allen Mitgliedern der WG kündigen, dabei kann er sich bei den genannten Gründe nicht auf Geschehnisse stützen die vor dem Einzug der letzten Mitglieder entstanden sind.

3.
Jeder schließt einen separaten Mietvertrag, der Vermieter kann bestimmen wer einzieht, ein Mitspracherecht bei der Bestimmung der nachfolgenden Mitglieder besteht nicht. Der Vermieter hat in diesem Fall einen größeren Arbeitsaufwand, denn er muss die Miete separat kassieren und muss die Kosten selber tragen falls der jeweilige Bewohner nicht zahlt oder ein Zimmer zeitweise nicht vermietet ist. Da die Bewohner ausschließlich von dem Vermieter ausgewählt werden sind Konflikte nicht vermeidbar.


4. Konflikte in Wohngemeinschaften  Nach oben

Gerade das Zusammenleben verschiedener Charaktere kann die "Erfahrung WG" zu einem Gewinn machen.Langweilig wird es hingegen, wenn ausschließlich Studenten eines Faches zusammenleben. Den abendlichen "Küchenkabinettssitzungen" droht so, die Luft auszugehen. Sehr ungünstig sind Kombinationen von Nicht- und Kettenrauchern, Frühaufstehern und Partymachern, Putzwütigen und "Messies", Kaufsüchtigen und Geizhälsen. Um die WG-Tauglichkeit zu testen, sollten Sie die Erwartungen des Einzelnen checken.
Die Wohnung muss deshalb "WG-tauglich" sein. Das gemeinschaftliche Leben sollte in einer Wohn-Küche oder in einem Wohnzimmer möglich sein. Konflikte können entstehen, wenn die einzelnen Zimmer unterschiedlich groß sind. Auch variierende Vorstellungen, was Ordnung und Sauberkeit betrifft, gehören zum klassischen Streitpotenzial. Hier sollte zu Beginn der Wohngemeinschaft Klartext geredet werden, um späteren Missmut zu vermeiden. Toleranz und gegenseitiges Verständnis sind jedoch ein absolutes Muss . Getrennte Kassen, Telefonrechnungen und Lebensmittel reduzieren das Konfliktpotenzial. Wenig Sinn macht es hingegen, Küchengeräte und Waschmaschinen nicht zu teilen: Hier ermöglicht die "Lebensform WG" Anschaffungen, die sich der einzelne Studierende vielleicht nicht leisten könnte. In einer Gemeinschaft wie einer WG ist es unerlässlich, Rechte und Pflichten eindeutig festzulegen. Sie müssen kompromissbereit sein. Bei aller Skepsis gegenüber Formalismen: Grundregeln erleichtern das Zusammenleben. Verteilen Sie die WG-Pflichten auf einzelne Mitbewohner, die sich dann z. B. um Probleme mit dem Vermieter oder um den Telefonanschluss kümmern. WG-Profis raten davon ab, mit engen Freunden zusammenzuziehen. Die "Scheidungsrate" solcher WGs sei zumeist höher als die der über Annoncen oder Anzeigen entstandenen Wohngemeinschaften. Auch das Zusammenwohnen mit Pärchen in einer WG birgt Probleme. Cliquenbildung und emotionaler Stress können das WG-Klima gefährden. Das sollten Sie bedenken:
-Mitspracheregelung bei der Auswahl von Nachmietern
-Festlegung eines Putzplanes bzw. Sanktionen bei Nicht-Einhaltung
-Einrichtung einer Haushaltskasse und Festlegung der Beiträge für gemeinsam verbrauchte Produkte (Putzmittel etc.)
-Auszugsregelung für Mitbewohner: Was passiert z.B. mit gemeinsam gekauften Geräten?
Fazit:WGs sind vergleichbar mit Beziehungen. Reden, reden, reden und auch mal was akzeptieren. Bevor sich Fronten verhärten. Auch ein gemeinsamer Kneipenbesuch kann das WG-Leben wieder auflockern.

5. Angebot von Wohnraum für Wohngemeinschaften Nach oben

In den Zeitungen werden nur wenige Anzeigen für Wohngemeinschaften geschaltet. Es werden durchschnittlich 5 Wohnungen angeboten, bei denen speziell auf Wohngemeinschaften hingewiesen werden. Die Tauglichkeit einer Wohnung zur WG wird eher selten angegeben, aber das ist eventuell auch noch vor Ort zu klären.
Im Internet hingegen sieht der Wohnungsmarkt für WG schon deutlich positiver aus. Es gibt viele Links speziell für die Wohngemeinschaften wo man entweder suchen oder anbieten kann. Sehr gut ist hier das man Angebote für nahezu jede Stadt finden kann, insbesondere ist das Angebot natürlich in Studentenstädten sehr hoch.
Auf den verschiedenen Internetseiten kann man insgesamt bestimmt an die 3000 Angebote finden, speziell nach Kriterien wie Stadt, Zimmeranzahl, Geschlecht etc. geordnet.
Dabei kann man auch feststellen, dass sich die Anzeigensteller besonders viel Mühe geben. Die Anzeigen sind besonders ausführlich gestaltet. Hier wird nach persönlichen Parametern Geschlecht, sexueller Gesinnung, Raucher, Haustier, Alter und Beruf entschieden. Natürlich gibt es dazu die üblichen Kriterien die Wohnung betreffend wie Größe Zimmeranzahl, Preis warm/kalt, Balkon, Verfügbarkeit, Geschoß, Lift, Keller. In den Anzeigen steht alles was man als Mieter wissen will und manchmal ist sogar ein Foto des Mitmieters oder /und der Wohnung selbst dabei.

Anzeigenbeispiel

Das Preisangebot variiert natürlich von Stadt zu Stadt erheblich.
Am Beispiel Hannover:

2- er WG pro Zimmer : zwischen 100 - 470 Euro
durchschnittl.: 260 Euro


3-er WG pro Zimmer : zwischen 140 -310 Euro
durchschnittl. : 180 Euro


4- er WG pro Zimmer : zwischen 180- 250 Euro
durchschnittl.: 210 Euro




6. Wohngemeinschaften im Internet Nach oben

Es gibt viele verschiedene Intersnetseiten zum Thema Wohngemeinschaften. Im folgenden geben wir ein Linksammlung zu den verschieden Punkten an.

Wohnungssuche
www.wohngemeinschaften.net
www.wohnpool.de
www.anzeigenmarkt.at
www.wohnungen-suchen-online.de/ studenten_wohngemeinschaften.htm
www.homecompany.de

Rechtliche Grundlagen
www.deutsche-anwaltshotline.de
www.deutschland-wg.de
www.bmgev.de
www.iv-mieterschutz.de/html/mietrecht/wohngemeinschaften.htm

Allgemeines
www.haiku-plus.de
www.wg-homepages.de

WGs über sich...
www.verdorbenes-fleisch.de
www.dreimädelshaus.info
www.chaos-wg-freiberg.de


©by Jasmin und Lena