Die Interessenvertretung der Vermieter:Haus & Grund
1.
Verbreitungsgebiet von Haus &
Grund
Haus & Grund
Deutschland, der Zentralverband der Deutschen
Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer, ist in
der gesamten Bundesrepublik in Form von Landes-
und Ortsverbänden vertreten. Insgesamt gibt
es 23 Landesverbände, die sich auf alle 16
Bundesländer verteilen und denen einige
Kreisverbände und ca. 1000 Ortsvereine
unterliegen. Die Landesverbände sind
hauptsächlich in den jeweiligen
Landeshauptstädten angesiedelt. Das
Verbreitungsgebiet ist derart komplex, dass nahezu
jeder Grundeigentümer in Deutschland von der
Mitgliedschaft effizient profitieren
kann.
Der hier relevante Verband Schleswig-Holsteinischer Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e. V. soll erwähnt werden: Haus & Grund
Schleswig-Holstein
2.
Satzung
Die Satzung besteht
aus insgesamt 17 Paragraphen, die in
unterschiedliche Themenbereiche gegliedert sind.
Dazu gehören interne, externe und rechtliche
Grundsätze. Im Folgenden werden die
wichtigsten Paragraphen aufgeführt und
zusammenfassend erläutert:
§ 1 Name,
Sitz und Geschäftsjahr
Der Zentralverband ist
in das Vereinsregister eingetragen und ist die
alleinige Vereinigung der privaten Haus-,
Wohnungs- und Grundeigentümer auf
Bundesebene.
Der Sitz des Zentralverbandes ist Berlin (Mohrenstraße 33, 10117 Berlin) und das Geschäftsjahr ist das jeweilige Kalenderjahr.
§ 2
Aufgaben
Der Zentralverband hat
die Aufgabe, die Belange des privaten Haus-,
Wohnungs- und Grundeigentums wahrzunehmen, d.h.
insbesondere werden die Mitglieder über ihre
Rechte und Pflichten unterrichtet und bei der
Wahrnehmung ihrer Interessen unterstützt.
Zur Erfüllung dieser Aufgaben hat der Zentralverband den Zusammenschluss der Eigentümer zu fördern.
§ 3
Mitgliedschaft
Mitglied des
Zentralverbandes wird man bei Beitritt eines
bestehenden Landesverbandes. Über die
Aufnahmeanträge entscheidet der Vorstand.
Auch andere wohnungswirtschaftlich bedeutsame Unternehmen können als fördernde Mitglieder aufgenommen werden.
§ 16
Auflösung des Zentralverbandes
Diese kann auf Antrag
des Vorstandes oder auf Antrag der Hälfte der
stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.
Im Falle der Auflösung findet eine Liquidation statt, die der amtierende Präsident durchzuführen hat. Das vorhandene Vermögen ist nach den Beschlüssen der letzten Mitgliederversammlung zu verwenden.
§ 15
Satzungsänderungen
Die Satzung kann durch
eine Dreiviertel-Mehrheit der
Mitgliederversammlung geändert werden, sofern
die Änderungsanträge zuvor in der
Einladung zur Mitgliederversammlung bekannt
gegeben wurden.
Die Paragraphen der
Satzung, die auf die organisatorischen Themen
näher eingehen und ein Großteil der
Satzung ausmachen, werden später näher
behandelt. Die aktuell geltende Satzung wurde
zuletzt am 31. Mai 2002 in der
Mitgliederversammlung geändert und am 23.
Juli 2002 in das Vereinsregister
eingegtragen.
3.
Organisation
Haus & Grund
besteht aus über 800.000 Mitgliedern, die
sich in über 1000 Ortsverbänden
zusammenschließen und somit 23
Landesverbände bilden.
Der Zentralverband ist durch zwei wesentliche Organe gekennzeichnet; dazu gehören die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
Die
Mitgliederversammlung ist das höchste
Beschluss fassende Organ und muss mindestens
einmal im Jahr einberufen werden. Neben den in der
Satzung verankerten Aufgaben, dient sie der
Unterrichtung, der Aussprache und der
Beschlussfassung über grundsätzliche
Probleme. Sie wird durch Deligierte der Mitglieder
gebildet. Zu den Aufgaben der
Mitgliederversammlung gehören u.a. die
Genehmigung des Jahresabschlusses, die Wahl des
Präsidenten und anderer Vorstandsmitglieder
sowie die Entlastung des Vorstandes.
Der Vorstand
besteht aus dem Präsidenten, dem
Schatzmeister, dem Generalsekretär, dem
Vorsitzenden des Zentralausschusses und je einem
Beisitzer aus jedem der dem Zentralverband
angeschlossenen Landesverbände. Die
unterschiedlichen Positionen haben
unterschiedliche Amtszeiten und werden auch auf
verschiedenen Wegen gewählt. Zur Hauptaufgabe
des Zentralverbandes gehört es, den
Zentralverband zu leiten und dessen Vermögen
zu verwalten.
Im Folgenden sollen
weitere wichtige, die Organisation des
Zentralverbandes betreffende Akteure und deren
Aufgaben genannt werden:
Der
Präsident vertritt den Zentralverband
sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich
und übernimmt die Geschäftsführung.
Er wird von einem Vizepräsidenten vertreten
und von der Mitgliederversammlung gewählt;
seine Amtszeit beträgt 5 Jahre, welche erst
mit der Neu- oder Wiederwahl endet. Das Amt des
Präsidenten kann als Ehren- oder Hauptamt
ausgeführt werden.
Das
Präsidium von Haus & Grund
Deutschland besteht aus dem Präsidenten, dem
Vizepräsidenten, dem Schatzmeister, dem
Generalsekretär und dem Vorsitzenden des
Zentralausschusses. Der Präsident, der
Vizepräsident und der Schatzmeister werden
von den Deligierten der Mitgliederversammlung
gewählt. Der Vorsitzende des
Zentralausschusses wird durch denselben
gewählt. Der Generalsekretär wird
wiederum vom Vorstand bestellt. Das Präsidium
hat alle Maßnahmen zu treffen, die zur
Erfüllung der Aufgaben des Zentralverbandes
erforderlich sind, und den Präsidenten bei
der Geschäftsführung zu
unterstützen.
Der
Zentralausschuss ist das Gremium der
hauptamtlichen Geschäftsführer der
Mitgliedsverbände von Haus & Grund
Deutschland. Zu den Aufgaben dieser gehört u.
a. die Koordination in allen verbandspolitischen,
verbandsorganisatorischen und fachlichen Fragen.
Zur Ausführung verfügt der
Zentralausschuss über ein Empfehlungs- und
Vorschlagsrecht.
4.
Arbeitsweise
Der Verband der
privaten Wohnungswirtschaft, der sich als
unabhängiger Interessenvertreter beschreibt,
engagiert sich für den Erhalt und die
Förderung privaten Eigentums in der
Grundstücks- und Wohnungswirtschaft auf
verschiedenen Ebenen, wie kommunaler, Landes- und
Bundesebene.
Die Mitglieder von Haus & Grund können verschiedenste Serviceleistungen in Anspruch nehmen; dazu gehören vor allem Informationen hinsichtlich des Grundstückskaufs, rechtliche Fragen das Eigentum betreffend, Vermittlung von Dienstleistungen in Form von individuellen Beratungsgesprächen, die auf die Bedürfnisse des jeweiligen Mitgliedes zugeschnitten sind. Weiterhin bietet Haus & Grund, neben kostenloser Beratung und günstigem Versicherungsschutz, verschiedene Seminare und Fachliteratur zur Informationsverbreitung.
5. Verwaltung und
Verkauf von Immobilien
Die verschiedenen
Ortsvereine bieten einen Immobilienservice, den
man hinsichtlich der Immobilienverwaltung in
Anspruch nehmen kann. Hat beispielsweise ein
Mitglied des Verbandes aufgrund von
Mieterstreitigkeiten (z.B.
Betriebskostenabrechnungen, Mieterhöhungen,
Wohnungsabnahmen) oder des Mietrechts kein
Interesse mehr daran, die eigene Immobilie selbst
zu verwalten, kann diese Verantwortung an den
Ortsverband übertragen werden.
Der Immobilienservice kann ebenfalls in Anspruch genommen werden, wenn die Wohnungseigentumsanlage verkauft werden oder erst eine gekauft werden soll. Das Leistungsangebot kann in einzelnen Ortsvereinen (z.B. Flensburg, Kiel, Lübeck, Mölln) erfragt werden.
6.
Rechtsberatung
Allein in
Schleswig-Holstein kann an über 60 Standorten
das umfangreiche Rechtsberatungsangebot des
Verbandes von Mitgliedern in Anspruch genommen
werden. Diese erfolgt zusätzlich zur
Vereinsberatung und ist im Beitrag enthalten. Es
arbeiten drei Verbandsjuristen, die beim Umgang
mit Rechtsproblemen mit dem jeweiligen
Grundeigentum helfen. Zusätzlich bietet die
Homepage des Zentralverbandes eine direkte
Anwaltssuche an, um schnellstmöglich den
Interessen der Mitglieder nachzukommen.
Autor: Anna-Katharina Zobel
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