Die Interessenvertretung der Vermieter:

Haus & Grund

1. Verbreitungsgebiet von Haus & Grund
Haus & Grund Deutschland, der Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer, ist in der gesamten Bundesrepublik in Form von Landes- und Ortsverbänden vertreten. Insgesamt gibt es 23 Landesverbände, die sich auf alle 16 Bundesländer verteilen und denen einige Kreisverbände und ca. 1000 Ortsvereine unterliegen. Die Landesverbände sind hauptsächlich in den jeweiligen Landeshauptstädten angesiedelt. Das Verbreitungsgebiet ist derart komplex, dass nahezu jeder Grundeigentümer in Deutschland von der Mitgliedschaft effizient profitieren kann.

Der hier relevante Verband Schleswig-Holsteinischer Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e. V. soll erwähnt werden:

Haus & Grund Schleswig-Holstein
Sophienblatt 3
24103 Kiel

2. Satzung
Die Satzung besteht aus insgesamt 17 Paragraphen, die in unterschiedliche Themenbereiche gegliedert sind. Dazu gehören interne, externe und rechtliche Grundsätze. Im Folgenden werden die wichtigsten Paragraphen aufgeführt und zusammenfassend erläutert:
§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
Der Zentralverband ist in das Vereinsregister eingetragen und ist die alleinige Vereinigung der privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer auf Bundesebene.
Der Sitz des Zentralverbandes ist Berlin (Mohrenstraße 33, 10117 Berlin) und das Geschäftsjahr ist das jeweilige Kalenderjahr.
§ 2 Aufgaben
Der Zentralverband hat die Aufgabe, die Belange des privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentums wahrzunehmen, d.h. insbesondere werden die Mitglieder über ihre Rechte und Pflichten unterrichtet und bei der Wahrnehmung ihrer Interessen unterstützt.
Zur Erfüllung dieser Aufgaben hat der Zentralverband den Zusammenschluss der Eigentümer zu fördern.
§ 3 Mitgliedschaft
Mitglied des Zentralverbandes wird man bei Beitritt eines bestehenden Landesverbandes. Über die Aufnahmeanträge entscheidet der Vorstand.
Auch andere wohnungswirtschaftlich bedeutsame Unternehmen können als fördernde Mitglieder aufgenommen werden.
§ 16 Auflösung des Zentralverbandes
Diese kann auf Antrag des Vorstandes oder auf Antrag der Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.
Im Falle der Auflösung findet eine Liquidation statt, die der amtierende Präsident durchzuführen hat. Das vorhandene Vermögen ist nach den Beschlüssen der letzten Mitgliederversammlung zu verwenden.
§ 15 Satzungsänderungen
Die Satzung kann durch eine Dreiviertel-Mehrheit der Mitgliederversammlung geändert werden, sofern die Änderungsanträge zuvor in der Einladung zur Mitgliederversammlung bekannt gegeben wurden.

Die Paragraphen der Satzung, die auf die organisatorischen Themen näher eingehen und ein Großteil der Satzung ausmachen, werden später näher behandelt. Die aktuell geltende Satzung wurde zuletzt am 31. Mai 2002 in der Mitgliederversammlung geändert und am 23. Juli 2002 in das Vereinsregister eingegtragen.

3. Organisation
Haus & Grund besteht aus über 800.000 Mitgliedern, die sich in über 1000 Ortsverbänden zusammenschließen und somit 23 Landesverbände bilden.
Der Zentralverband ist durch zwei wesentliche Organe gekennzeichnet; dazu gehören die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
Die Mitgliederversammlung ist das höchste Beschluss fassende Organ und muss mindestens einmal im Jahr einberufen werden. Neben den in der Satzung verankerten Aufgaben, dient sie der Unterrichtung, der Aussprache und der Beschlussfassung über grundsätzliche Probleme. Sie wird durch Deligierte der Mitglieder gebildet. Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören u.a. die Genehmigung des Jahresabschlusses, die Wahl des Präsidenten und anderer Vorstandsmitglieder sowie die Entlastung des Vorstandes.
Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten, dem Schatzmeister, dem Generalsekretär, dem Vorsitzenden des Zentralausschusses und je einem Beisitzer aus jedem der dem Zentralverband angeschlossenen Landesverbände. Die unterschiedlichen Positionen haben unterschiedliche Amtszeiten und werden auch auf verschiedenen Wegen gewählt. Zur Hauptaufgabe des Zentralverbandes gehört es, den Zentralverband zu leiten und dessen Vermögen zu verwalten.
Im Folgenden sollen weitere wichtige, die Organisation des Zentralverbandes betreffende Akteure und deren Aufgaben genannt werden:
Der Präsident vertritt den Zentralverband sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich und übernimmt die Geschäftsführung. Er wird von einem Vizepräsidenten vertreten und von der Mitgliederversammlung gewählt; seine Amtszeit beträgt 5 Jahre, welche erst mit der Neu- oder Wiederwahl endet. Das Amt des Präsidenten kann als Ehren- oder Hauptamt ausgeführt werden.
Das Präsidium von Haus & Grund Deutschland besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, dem Schatzmeister, dem Generalsekretär und dem Vorsitzenden des Zentralausschusses. Der Präsident, der Vizepräsident und der Schatzmeister werden von den Deligierten der Mitgliederversammlung gewählt. Der Vorsitzende des Zentralausschusses wird durch denselben gewählt. Der Generalsekretär wird wiederum vom Vorstand bestellt. Das Präsidium hat alle Maßnahmen zu treffen, die zur Erfüllung der Aufgaben des Zentralverbandes erforderlich sind, und den Präsidenten bei der Geschäftsführung zu unterstützen.
Der Zentralausschuss ist das Gremium der hauptamtlichen Geschäftsführer der Mitgliedsverbände von Haus & Grund Deutschland. Zu den Aufgaben dieser gehört u. a. die Koordination in allen verbandspolitischen, verbandsorganisatorischen und fachlichen Fragen. Zur Ausführung verfügt der Zentralausschuss über ein Empfehlungs- und Vorschlagsrecht.


4. Arbeitsweise
Der Verband der privaten Wohnungswirtschaft, der sich als unabhängiger Interessenvertreter beschreibt, engagiert sich für den Erhalt und die Förderung privaten Eigentums in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft auf verschiedenen Ebenen, wie kommunaler, Landes- und Bundesebene.
Die Mitglieder von Haus & Grund können verschiedenste Serviceleistungen in Anspruch nehmen; dazu gehören vor allem Informationen hinsichtlich des Grundstückskaufs, rechtliche Fragen das Eigentum betreffend, Vermittlung von Dienstleistungen in Form von individuellen Beratungsgesprächen, die auf die Bedürfnisse des jeweiligen Mitgliedes zugeschnitten sind.
Weiterhin bietet Haus & Grund, neben kostenloser Beratung und günstigem Versicherungsschutz, verschiedene Seminare und Fachliteratur zur Informationsverbreitung.

5. Verwaltung und Verkauf von Immobilien
Die verschiedenen Ortsvereine bieten einen Immobilienservice, den man hinsichtlich der Immobilienverwaltung in Anspruch nehmen kann. Hat beispielsweise ein Mitglied des Verbandes aufgrund von Mieterstreitigkeiten (z.B. Betriebskostenabrechnungen, Mieterhöhungen, Wohnungsabnahmen) oder des Mietrechts kein Interesse mehr daran, die eigene Immobilie selbst zu verwalten, kann diese Verantwortung an den Ortsverband übertragen werden.
Der Immobilienservice kann ebenfalls in Anspruch genommen werden, wenn die Wohnungseigentumsanlage verkauft werden oder erst eine gekauft werden soll.
Das Leistungsangebot kann in einzelnen Ortsvereinen (z.B. Flensburg, Kiel, Lübeck, Mölln) erfragt werden.

6. Rechtsberatung
Allein in Schleswig-Holstein kann an über 60 Standorten das umfangreiche Rechtsberatungsangebot des Verbandes von Mitgliedern in Anspruch genommen werden. Diese erfolgt zusätzlich zur Vereinsberatung und ist im Beitrag enthalten. Es arbeiten drei Verbandsjuristen, die beim Umgang mit Rechtsproblemen mit dem jeweiligen Grundeigentum helfen. Zusätzlich bietet die Homepage des Zentralverbandes eine direkte Anwaltssuche an, um schnellstmöglich den Interessen der Mitglieder nachzukommen.


Autor: Anna-Katharina Zobel