Planung und Durchführung einer politischen Versammlung unter freiem Himmel

Art 8 GG[Versammlungsfreiheit]
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

  • Welche politische Forderung hat die Versammlung?
  • Wer soll Adressat der Forderung sein?
  • Welche Zielgruppe von Demonstranten soll angesprochen werden?
  • Welche Spruchbänder sollen im Demonstrationszug mitgeführt werden?
  • Welcher Demonstrationsweg soll gewählt werden?
  • Uhrzeit der Demonstration
  • Wie soll die Demonstration publik gemacht werden?
  • Welche Rede auf der Abschlusskundgebung?
  • Anmeldung der Versammlung beim Ordnungsamt!

Versammlungsanmeldung
Wer die Absicht hat, eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Demonstrationszug zu veranstalten, muss dies bei der Ordnungsverwaltung anmelden.

Inhalte der Anmeldung

Die Anmeldung muss spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe, also der Einladung, mit konkreten Angaben, vorgenommen werden. Die Anmeldung muss folgende Informationen enthalten:

  • Anzeigender mit Anschrift und Kommunikationsverbindungen
  • Art der Veranstaltung
  • Gegenstand der Veranstaltung
  • Datum, Zeit und Ort der Veranstaltung
  • bei Aufzügen: Marschweg des Demonstrationszuges
  • Teilnehmerzahl
  • Benutzung von Lautsprechern
  • Musik
  • Ordnereinsatz
  • Mitgeführte Gegenstände
  • Veranstalter,
  • der/die Veranstaltungsleiter/in

Die Anmeldung ist an keine Form gebunden.

Rechtliche Grundlagen:

§ 14 Versammlungsgesetz

Gebühren:

keine