Die Währungsreform 1948
Schuldenentwicklung 1933 - 1945
1933 |
11,7 Mrd. Reichsmark |
1939 |
41,0 Mrd. Reichsmark |
1945 |
ca. 390 bis 440 Mrd. Reichsmark |
Der rigoros verordnete staatliche Preisstopp ab 1936 wurde auch nach dem Krieg von
den alliierten Militärregierungen aufrechterhalten. Dies führte zu einer
versteckten Inflation bzw. für Geld erhielt man keine Waren. Es begann die
Tauschwirtschaft, ein blühender "Schwarzmarkt". Dem hohen Geldüberhang stand
nach dem Krieg ein verringertes Produktionsvolumen gegenüber. Zum einen waren viele
Produktionsanlagen zerstört, zum anderen wurden Produktionsanlagen demontiert und in
die Siegerstaaten verschickt.
Am 20. Juni 1948 traten in den westlichen Besatzungszonen die "Gesetze der Neuordnung des
Geldwesens" in Kraft. Die Währungsreform brachte im Wesentlichen die folgenden
Umtauschverhältnisse:
- Reichsmarkverbindlichkeiten wurden im Verhältnis 10 Reichsmark: 1 DM
umgestellt.
- Löhne, Gehälter, Renten und Pensionen, Mieten und Pachtzinsen wurden im
Verhältnis 1 Reichsmark : 1 DM umgestellt.
Jede natürliche Person bekam erst 40 DM und im August 1948 weitere 20 DM
"Kopfbetrag".
Die Umwandlung des Grundkapitals der Unternehmen von Reichsmark in DM brachte durch
angesammelte stille Reserven in der Vergangenheit und einer Neubewertung in DM ein
Tauschverhältnis von 100 Reichsmark zu 98,1 DM. Das bedeutete, daß für
Aktionäre der Bilanzkurs in neuer Währung fast identisch blieb. Dies bedeutete
auch, daß das Eigenkapital in neuer Währung fast gleich hoch ausgewiesen
wurde, wodurch Aktionäre kaum Verluste zu beklagen hatten.
Innerhalb von 25 Jahren verloren die kleinen Sparer zweimal fast ihre ganzen Ersparnisse
und damit auch die selbst angesparte Altersversorgung.
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