Die Währungsreform 1948

Schuldenentwicklung 1933 - 1945


1933 11,7 Mrd. Reichsmark
1939 41,0 Mrd. Reichsmark
1945 ca. 390 bis 440 Mrd. Reichsmark
Der rigoros verordnete staatliche Preisstopp ab 1936 wurde auch nach dem Krieg von den alliierten Militärregierungen aufrechterhalten. Dies führte zu einer versteckten Inflation bzw. für Geld erhielt man keine Waren. Es begann die Tauschwirtschaft, ein blühender "Schwarzmarkt". Dem hohen Geldüberhang stand nach dem Krieg ein verringertes Produktionsvolumen gegenüber. Zum einen waren viele Produktionsanlagen zerstört, zum anderen wurden Produktionsanlagen demontiert und in die Siegerstaaten verschickt.

Am 20. Juni 1948 traten in den westlichen Besatzungszonen die "Gesetze der Neuordnung des Geldwesens" in Kraft. Die Währungsreform brachte im Wesentlichen die folgenden Umtauschverhältnisse:

  • Reichsmarkverbindlichkeiten wurden im Verhältnis 10 Reichsmark: 1 DM umgestellt.
  • Löhne, Gehälter, Renten und Pensionen, Mieten und Pachtzinsen wurden im Verhältnis 1 Reichsmark : 1 DM umgestellt.
Jede natürliche Person bekam erst 40 DM und im August 1948 weitere 20 DM "Kopfbetrag".

Die Umwandlung des Grundkapitals der Unternehmen von Reichsmark in DM brachte durch angesammelte stille Reserven in der Vergangenheit und einer Neubewertung in DM ein Tauschverhältnis von 100 Reichsmark zu 98,1 DM. Das bedeutete, daß für Aktionäre der Bilanzkurs in neuer Währung fast identisch blieb. Dies bedeutete auch, daß das Eigenkapital in neuer Währung fast gleich hoch ausgewiesen wurde, wodurch Aktionäre kaum Verluste zu beklagen hatten.

Innerhalb von 25 Jahren verloren die kleinen Sparer zweimal fast ihre ganzen Ersparnisse und damit auch die selbst angesparte Altersversorgung.

Autoren: Alina Saykowski, Inger Siebke, Sönke Raddatz