Der Parlamentarische Rat
Am 1. September 1948 tritt in Bonn der
Parlamentarische Rat zusammen. Seine 65
stimmberechtigten Mitglieder sind vorher von den
Länderparlamenten der drei westlichen
Besatzungszonen gewählt worden. CDU/ CSU und
SPD stellen je 27 Abgeordnete, die FDP 5, DP, KPD
und Zentrum je 2 Delegierte. Die in den Westsektoren
Berlins 5 Abgeordneten haben nur beratende Stimme.
Entsprechend dem Auftrag der Westmächte soll
der Parlamentarische Rat eine Verfassung
ausarbeiten. Aufgrund der deutschen Sorge, daß
die Verfassung für einen westdeutschen Staat
die Spaltung Deutschlands vertiefen könnte,
soll als Provisorium lediglich ein "Grundgesetz"
entworfen werden.
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