Linkseite zum Thema
B e s a t z u n g s s t a t u t

Am 21.9.1949 erließen die drei Westaliierten F, GB und USA das Besatzungsstatut, ein Besatzungsrecht, das nach Verkündigung des Grundgesetzes die legislative, exekutive und judikative Gewalt dem Bund und den Ländern zuwies, den Besatzungsmächten jedoch umfangreiche Hoheitsrechte vorbehielt. 1951 wurde das B. revidiert und mit Inkrafttreten des Deutschlandvertrages und der Pariser Verträge 1955, mit Ausnahme Berlins (" Erklärung über Berlin" vom 5.5.1955), aufgehoben.

Was regelt das Besatzungsstatut?

Abgrenzung der Befugnisse und Verantwortlichkeiten zwischen der zukünftigen deutschen Regierung und der Alliierten Kontrollbehörde

Bericht aus der Frankfurter Neue Zeitung zu einer Konferenz der Militärgouverneure vom 30. November 1948 zur Erstellung des am 21. September 1949 in Kraft tretenden Besatzungsstatutes.

Inhalt des original Besatzungsstatus, sowie der im Laufe der Zeit erfolgten Abänderungen

Deutschlandvertrag vom 26. Mai 1952

Auszüge aus der veränderten Fassung des Deutschlandvertrags vom 23.10.1954

Die Vier Mächte in Berlin / Die Rechtslage der Stadt von 1949 bis 1961

Dominik Wolters, Hannes Boetel