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Am 21.9.1949 erließen die drei Westaliierten F, GB und USA
das
Besatzungsstatut, ein Besatzungsrecht, das nach Verkündigung des
Grundgesetzes die legislative, exekutive und judikative Gewalt dem Bund und den
Ländern zuwies, den Besatzungsmächten jedoch umfangreiche Hoheitsrechte
vorbehielt. 1951 wurde das B. revidiert und mit Inkrafttreten des
Deutschlandvertrages und der
Pariser Verträge 1955, mit Ausnahme Berlins (" Erklärung über
Berlin" vom 5.5.1955), aufgehoben. |