Max-Planck-Schule Kiel
Interneteinsatz im Unterricht (2002)

Grundlagen der Soziale Marktwirtschaft (Lehrplan 11 Jg.)

Wirtschaftliche Grundbegriffe Bedürfnisse
Güter
Wirtschaften
Produktionsfaktoren
Wirtschaftlichkeitsprinzip
Wirtschaftskreislauf (monetär, real, Unternehmungen, Haushalte, Staat, Ausland)
Markt
Wettbewerb
Konstituierende Prinzipien nach Art. 20 GG Demokratieprinzip, Sozialstaatsprinzip, föderatives Prinzip, Rechtsstaatsprinzip
Grundlagen der Marktwirtschaft in der Verfassung Freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 GG)
Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit (Art.9 GG)
Freizügigkeit (Art. 11 GG)
Freiheit der Berufswahl (Art. 12 GG)
Eigentum und Erbrecht (Art. 14 GG)
("Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet." (1),
"Eigentum verpflichtet." (2) )
Wettbewerbsordnung
(Online-Links)
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
VO zur Regelung der Preisangaben
Buchpreisbindungsgesetz

Zentralverwaltungs-
wirtschaft

"Die Deutsche Demokratische Republik ist ein sozialistischer Staat deutscher Nation. Sie ist die politische Organisation der Werktätigen in Stadt und Land, die gemeinsam unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei den Sozialismus verwirklichen." (Art. 1 DDR-Verfassung)

Sozialistisches Eigentum, Planwirtschaft (Art. 9)
("Die Volkswirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik beruht auf dem sozialistischen Eigentum an den Produktionsmitteln."(1),
"In der Deutschen Demokratischen Republik gilt der Grundsatz der Planung und Leitung der Volkswirtschaft sowie aller anderen gesellschaftlichen Bereiche." (3) )

Marktformen Martkformen nach ihrer Struktur
Marktformen nach den Verhaltensweisen
§ 1 GWB (Kartellverbot) Vereinbarungen zwischen miteinander im Wettbewerb stehenden Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind verboten.

Bedürfnisse

Die Menschen haben Wünsche und das Bestreben, sie zu befriedigen. Diese Wünsche des Menschen nennt man Bedürfnisse. "Jedes" menschliche Handeln dient letztlich der Befriedigung menschlicher Bedürfnisse.

Mögliche Unterteilung von Bedürfnissen:
  • materiell (Essen, Trinken, Schutz, Auto, Zahnstocher, Turbolader mit VTG, ....)
  • geistig (Lesen, Fernsehen, Unterricht, Cyber Game, ....)
  • seelisch (Liebe, Geborgenheit, Glück, Sicherheit, ...)
Güter dienen der Befriedigung menschlicher Bedürfnisse. Man kann Güter wie folgt unterteilen:

- Freie Güter (Güter, die "unbegrenzt" zur Verfügung stehen, wie z.B. unter bestimmten Umständen "Luft" und "Wasser")

- Wirtschaftliche Güter
  • materielle Güter
    • Gebrauchsgüter (Konsumgüter: "Möbel", Produktivgüter: "Maschinen")
    • Verbrauchsgüter (Konsumgüter: "Nahrungsmittel", Produktivgüter: "Rohstoffe")
  • immaterielle Güter
    • Dienstleistungen (direkt: "Arzt, Lehrer", indirekt: "Arbeitsleistung in Sachgütern"
    • Nutzungen: (Lizenzen, Leasing)
Man spricht dann von Gütern i.S. von wirtschaftlichen Gütern, wenn sie von Menschen zur Bedürfnisbefriedigung nachgefragt werden.
Ein wesentlichen Kennzeichen von Gütern ist es, dass sie knapp sind. Knapp im Verhältnis zu den Bedürfnissen, die mit Hilfe dieser Güter befriedigt werden sollen. Dabei macht die Seltenheit einer Sache diese noch nicht unbedingt zu einem knappen Wirtschaftsgut (faule Eier).

Wirtschaften

Das planmäßige Verfügen über knappe Mittel nennt man Wirtschaften.
Unter planmäßigem Handeln versteht man:
  • bewusstes Handeln durch Wahlmöglichkeiten
  • auf die Zukunft gerichtetes Handeln
  • Dauereinrichtungen schaffen, um Wirkungszusammenhänge nutzbar zu machen.
    (Produktionsanlagenbau, Nutzung von Maschinen und Geräten)

Produktionsfaktoren

  • Arbeit (objektbezogene, dispositive)
  • Kapital (Sachkapital, human capital)
  • Umwelt (Luft, Wasser, Boden, Ruhe, ..)

Wirtschaftlichkeitsprinzip, Rationalprinzip,
ökonomisches Handeln

  • Maximalprinzip: mit einem bestimmten Mitteleinsatz einen größtmöglichen Ertrag erzielen
  • Minimalprinzip: einen bestimmten Ertrag mit einem geringstmöglichen Mitteleinsatz erzielen

Markt

Ein Markt besteht dort, wo Anbieter und Nachfrager eines Gutes zusammentreffen.
(Wochenmarkt, Börse, Flohmarkt, Arbeitsmarkt, Telefon, Internet, ....)
Auf einem Markt findet eine Koordination der Wirtschaftspläne der Wirtschaftssubjekte statt. Parametrische Interdependenz rivalisierender Anbieter oder Nachfrager

Wettbewerbsparameter: Preis, Rabatt, Qualität, Menge, Werbung, Lieferfristen, Service, Lage, Beratung, Konditionen, Öffnungszeiten, Sortimentsbreite, Sortimentstiefe, Präsentation, ...
  • Zahl und relative Größe von Anbietern und Nachfragern
    • ein Anbieter bzw. Nachfrager (Monopol)
    • wenige große Anbieter bzw. Nachfrager (Oligopol)
    • viele kleine Anbieter bzw. Nachfrager (Polypol)
  • Vollkommenheit bzw. Unvollkommenheit des Marktes
    • vollkommener Markt (homogene Güter)
      • vollkommene Transparenz
      • keine Präferenzen (räumlich, personell, sachlich, zeitlich)
    • unvollkommener Markt (heterogene Güter)
  • Zugang zum Markt
    • freier Zugang
    • beschränkter Zugang
    • kein Zugang
Unter einem Angebotsmonopolisten wird ein Anbieter verstanden, der ein nach Art und Qualität genau definiertes Gut in einem bestimmten geographischen Gebiet als einziger anbietet. Ein Monopolist kann dabei durchaus mit anderen Anbietern von Gütern, die nach dem Urteil der Käufer Substitute seines Gutes sind, im Wettbewerb stehen.
Mengenanpasserverhalten
Ein Wirtschaftssubjekt nimmt den Preis als Datum hin und fixiert selbst die angebotene bzw. nachgefragte Menge.

Preisfixiererverhalten
Ein Wirtschaftssubjekt ist in der Lage, den Verkaufspreis eines Gutes als Aktionsparameter zu gebrauchen. Die jeweils abgesetzte Menge ist sein Erwartungsparameter.
Die Beziehung zwischen den vom Anbieter willkürlich gesetzten Preisen und den daraufhin erwarteten Absatzmengen wird als konjekturale Preis-Absatz-Funktion des Anbieters bezeichnet. (vergleichbar Mengenfixiererverhalten)

  • monopolistisches Preisfixiererverhalten ((Anbieter)
    Ein Anbieter glaubt, dass sein erwarteter Absatz nur von dem von ihm gesetzten Preis abhängt und nicht von den Preisen anderer Anbieter.
  • Konkurrenz im Sinne der Verhaltensweisen
    Ein Anbieter glaubt, dass sein erwarteter Absatzt nicht nur von seinen gesetzten Preisen abhängt sondern auch von den Preisen anderer Anbieter.
    • oligopolistisches Preisfixiererverhaten
      Ferner glaubt der Anbieter, dass bei einer Änderung seines Aktionsparameters (Preis) die anderen Anbieter ihre Aktionsparameter auch ändern werden.
    • polypolistisches Preisfixiererverhalten
      Ferner glaubt der Anbieter, dass bei einer Änderung seines Aktionsparameters die anderen Anbieter ihren Aktionsparameter nicht ändern werden.

Zusammenschlüsse von Unternehmen, die den Zweck haben, den Wettbewerb durch Bindung von Wettbewerbsparametern einzuschränken.
  • verbotene Kartelle
  • (Preiskartell, Rabattkartell, Gebietskartell, Exportkartell, Mengenkartell, Submissionskartell, ..)
  • mögliche erlaubte Kartelle
    (Normen-, Typen-, Konditionenkartelle, Krisenkartelle, Spezialisierungskartelle, Mittelstandskartelle, Rationalisierungskartelle, Gesamtumsatzrabattkartell)
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