Heirat
Das Eheverständnis
Ist im Koran und in der Tradition grundgelegt und die Scharia hat den
rechtlichen Rahmen dafür erstellt. Im Laufe der Jahrhunderte kam es
allerdings zu keiner einheitlichen Bewertung der Ehe und Familie.
Polygamie
Der Koran erlaubt, daß der Muslim
gleichzeitig mit vier Frauen verheiratet sein kann. Eine koranische
Einschränkung (4,129) besteht nach heutigem islamischen Verständnis
darin, daß der Ehemann sie alle gleich gerecht behandeln muß. Das
hat dazu geführt, daß sich die Monogamie durchgesetzt hat.
Koran und religionsverschiedene Ehen
Nach dem Vers der Erlaubnis - (Koran 5,5):
Und zum Heiraten sind euch erlaubt die ehrbaren Frauen aus der
Gemeinschaft derer, die vor euch die Schrift erhalten haben
- sind religionsverschiedene Ehen mit Schriftbesitzerinnen erlaubt. Dieser
Vers gilt aber nur für den muslimischen Mann. Alle Rechtsschulen sind sich
darin einig, daß eine Muslimin nur einen Muslim heiraten darf. Die
ehelichen Rechte und Pflichten der Christin sind dieselben wie die der
Muslimin.
Unterschiedliche Auffassungen haben die Rechtsschulen bzgl. der
Anpassung der Christin an die islamischen Lebensweise. Die einen sagen,
daß sich die Christin den islamischen Gewohnheiten in allen Bereichen
anpassen muß, während die anderen ihr gewisse Freiräume lassen,
z.B. daß sie an christlichen Gottesdiensten teilnehmen darf. Einig sind
sich alle Rechtsschulen dann wieder, wenn es um die Religion der Kinder geht.
Hier gilt, daß die Kinder Muslime sind, wenn der Vater Muslim ist.
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©12/2001
K.Paschke/T.Pelny/K.Zimmermann
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