Heirat

Das Eheverständnis


Ist im Koran und in der Tradition grundgelegt und die Scharia hat den rechtlichen Rahmen dafür erstellt. Im Laufe der Jahrhunderte kam es allerdings zu keiner einheitlichen Bewertung der Ehe und Familie.

Polygamie

Der Koran erlaubt, daß der Muslim gleichzeitig mit vier Frauen verheiratet sein kann. Eine koranische Einschränkung (4,129) besteht nach heutigem islamischen Verständnis darin, daß der Ehemann sie alle gleich gerecht behandeln muß. Das hat dazu geführt, daß sich die Monogamie durchgesetzt hat.

 

Koran und religionsverschiedene Ehen

Nach dem „Vers der Erlaubnis“ - (Koran 5,5):
Und zum Heiraten sind euch erlaubt die ehrbaren Frauen aus der Gemeinschaft derer, die vor euch die Schrift erhalten haben
- sind religionsverschiedene Ehen mit Schriftbesitzerinnen erlaubt. Dieser Vers gilt aber nur für den muslimischen Mann. Alle Rechtsschulen sind sich darin einig, daß eine Muslimin nur einen Muslim heiraten darf. Die ehelichen Rechte und Pflichten der Christin sind dieselben wie die der Muslimin.

Unterschiedliche Auffassungen haben die Rechtsschulen bzgl. der Anpassung der Christin an die islamischen Lebensweise. Die einen sagen, daß sich die Christin den islamischen Gewohnheiten in allen Bereichen anpassen muß, während die anderen ihr gewisse Freiräume lassen, z.B. daß sie an christlichen Gottesdiensten teilnehmen darf. Einig sind sich alle Rechtsschulen dann wieder, wenn es um die Religion der Kinder geht. Hier gilt, daß die Kinder Muslime sind, wenn der Vater Muslim ist.

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©12/2001 K.Paschke/T.Pelny/K.Zimmermann