Max-Planck-Schule Kiel
Interneteinsatz im Unterricht (2004)


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Pyramide 2001
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Generationenvertrag und Umlageverfahren

Die gesetzliche Rentenversicherung beruht seit ihrer Gründung auf dem "Generationenvertrag". Das steht zwar nirgends und keine Generation hat bisher einen "Vertrag" mit einer anderen Generation geschlossen. Gleichwohl beschreibt dieser Begriff, der sich eingebürgert hat, recht gut die tatsächliche Situation.

Die von der arbeitenden Generation gezahlten Versicherungsbeiträge - bis zu Riesters Reformen zahlten Arbeitgeber und Arbeitnehmer je 50 Prozent - wurden dazu verwendet, die Renten und sonstigen Leistungen für die jeweiligen Rentenbezieher zu zahlen. Die jetzigen Rentenbezieher haben also ihre Beiträge für die Generation ihrer Eltern bezahlt. Dieses im Vertrauen darauf, dass die Generation ihrer Kinder wiederum die notwendigen Beiträge zahlt, um den Lebensabend der Eltern zu sichern.
Hätten wir die gesetzliche Rentenversicherung nicht, lebten wir also in der Zeit vor Kaiser Wilhelm I. und seinem Kanzler Bismarck, müssten alle als Ausfluss der gesetzlichen Unterhaltspflicht unmittelbar für ihre Eltern sorgen, wie ja auch zuvor die Eltern für ihre Kinder zu sorgen hatten. Die gesetzliche Unterhaltspflicht sowohl der Eltern gegenüber den Kindern wie auch der Kinder gegenüber den Eltern besteht natürlich weiterhin. Durch die Zwischenschaltung der gesetzlichen Rentenversicherung wollte man einen gewissen sozialen Ausgleich schaffen, zumal die direkte Erfüllung der Unterhaltspflicht insbesondere seit Beginn der Industrialisierung nicht immer funktionierte und oft das öffentliche Armenwesen unterstützend eintreten musste.

"Den Generationenvertrag, einen Vertrag im Sinne von Einklagbarkeit, hat es nie gegeben."

Rechtsgrundlage für das Umlageverfahren ist § 153 SGB VI.             Quelle: www.erziehung.uni-giessen.de


Der Generationenvertrag - Ein Vertrag mit Zukunft ?


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