Generationenvertrag und UmlageverfahrenDie gesetzliche Rentenversicherung beruht seit ihrer Gründung auf dem "Generationenvertrag". Das steht zwar nirgends und keine Generation hat bisher einen "Vertrag" mit einer anderen Generation geschlossen. Gleichwohl beschreibt dieser Begriff, der sich eingebürgert hat, recht gut die tatsächliche Situation.Die von der arbeitenden Generation gezahlten Versicherungsbeiträge - bis zu Riesters Reformen
zahlten Arbeitgeber und Arbeitnehmer je 50 Prozent - wurden dazu verwendet, die Renten und sonstigen
Leistungen für die jeweiligen Rentenbezieher zu zahlen. Die jetzigen Rentenbezieher haben also ihre
Beiträge für die Generation ihrer Eltern bezahlt. Dieses im Vertrauen darauf, dass die
Generation ihrer Kinder wiederum die notwendigen Beiträge zahlt, um den Lebensabend der Eltern zu
sichern. "Den Generationenvertrag, einen Vertrag im Sinne von Einklagbarkeit, hat es nie gegeben."
Rechtsgrundlage für das Umlageverfahren ist § 153 SGB VI.
Quelle: www.erziehung.uni-giessen.de
Der Generationenvertrag - Ein Vertrag mit Zukunft ? |
Max-Planck-Schule Kiel |