Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)

Die Geschichte der Wirtschaft- und Währungsunion


  • 1957:Die Römischen Verträge sehen die Koordinierung der WWU der Mitgliedsländer vor,Wechselkurse sollen als ,,Angelegenheit von gemeinsamen Interesse" gesehen werden


  • 1964: Gründung des Ausschußes der Zentralbanken der EWG-Mitgliedsstaaten

  • 1969: Absicht zur Gründung einer Wirtschaft- und Währungsgemeinschaft

  • 1970: Kommision arbeitet einen Plan für die Einführung der Europäischen Wirtschaftsunion aus-jedoch stockt das Vorhaben aufgrund von Wähungsturbulenzen in den Folgejahren


  • 1972: Ministerrat der EG gündet den Europäischen Wechselkursverband- Union kam im gesetzten Zeitraum nicht zustande, da einige EG-Staaten nicht ihre Souveranitätsrechte in Bezug auf Geld&Währung auf eine europäische Zentralbank übertragen wollten


  • 1978: Europäischer Rat beschließt die Gründung des Europäischen Währungssystems(EWS)=>

  • Ziel war es einen festen Wechselkurs zwischen den Währungen zu schaffen-
    so wurde die Europäische Währungseinheit-European Currency Unit(ECU)-gegründet, die als Recheneinheit zwischen den Zentralbanken dient und eine Art Buchgeld darstellt

  • 1979: Das wichtigste Element der Währungseinheit tritt in Kraft: der Wechselkursmechanismus


  • 1989: Der Präsident der EU-Kommision Jacques Delors legt einen detaillierten Plan für eine Wirtschafts- und Währungsunion in 3 Stufen vor -Kernziele des Plans sind in den Maastrichter Verträgen festgehalten


  • 1992: Unterzeichnug der Maastrichter Verträge


  • 1998: Paritäten der jeweiligen nationalen Währungen gegenüber des Euros werden festgelegt; Entstehung der Europäischen Zentralbank


  • 1999: Der Euro wird mit festen Wechselkursen in 11 Mitgliedsstaaten eingeführt-Schweden, Dänemark& England wollen die Entwicklung abwarten; Griechenland darf nicht teilnehmen=>Euro ist jedoch zunächst nur Buchgeld; Devisengeschäfte der Zentralbank werden in Euro geführt

  • 2002: Die Europäische Zentralbank setzt die Euromünzen- und scheine in den Umlauf; Euro wird Zahlungsmittel

Ziele des 3 Stufenplans der EWWU
(von Jacques Delors)


1. Stufe : 1.6.1990 bis Ende 1993
  • Liberalisierung des Kapitalverkehrs durch die weitgehende Aufhebung der Verkehrskontrollen innerhalb der EU

  • Schaffung eines Binnenmarkts durch eingere Koordination der Wirtschafts-, Finanz- und Geldpolitik mit dem Ziel der Preisstabilität

  • Teilnahmebedingungen am Europäischen Währungssystem sind für alle Währungen gleich( Schwankungsbreite der Wechselkurse um den bilateralen Leitkurs)


  • 2. Stufe: 1.1.1994 bis Ende 1998
  • Unabhängigskeit der nationalen Zentralbanken

  • Inbetriebnahme des Europäischen Wähungsinstitus,das die Vorgängerorganisation der späteren Europäischen Zentralbank

  • Preisstabilität sowie Vermeidung übermäßiger Haushaltsdefizite& Staatsverschuldungen


  • 3. Stufe : seit 1. Januar 1999
  • Europäische Zentralbank löst das Europäische Währungsinstitut ab & übernimmt die Verantwortung der Währungspolitik=> zudem werden die Wechselkurse für Euro festgelegt


Struktur der Währungsunion

  • 70er Jahre: wird in der Weltwirtschaft ein festes Wechselkurssystem in US-Dollar von Bretton-Woods eingeführt, dass feste Wechselparitäten enthält; das System jedoch bricht zusammen, da der tatsächliche Wert des Dollars nicht den paritäten entspricht=>
    Die Folge war es,dass die Wechselkurse der bedeutesten Weltwährungen an den wichtigsten Börsen immer neu festgelegt werden wurden(dies bezeichnet man als floating)


  • Ursachen von Wechselkursschwankungen:
  • Inflationsunterschiede: Zwischen 2 Ländern mit unterschiedlichen Inflationsraten sind schnell Kaufkraftunterschiede festzustellen=>diese führen zu einem verändertem Wechselkurs

  • Leistungsbilanzdefizite: Wenn die Leistungsbilanz dauerhaft negativ ist , wird das Angebot der Währung an Devisenbörsen größer=>der Wechselkurs gerät unter Druck

  • Spekulation: Abwertungserwartungen für die eigene Währung führen zum Umtausch in stabilere Währungen =>Folge ist es, dass die Währung nicht mehr abgewertet wird
  • Zinsunterschiede: Höhere Zinsen &Kapitalerträge im Ausland reizen zur Geldanlage im Ausland an; dadurch sinkt der eigene Wechselkurs wiederum

  • Verschieden hohe Steuersätze: Geldtransfer in steuerbegünstige Länder

  • Auf- und Abwertungen der eigenen Währung hat jeweils unvermeidliche Auswirkungen auf das Ausland zur Folge:

  • So werden bei einer Abwertung die Importprodukte teurer, der eigene Exporthandel im Ausland billiger und wirkt sich ungünstig auf die Dienstleistungsbilanz aus,da im Ausland nachgefragte Dienstleistungen teurer werden

    Wechselkursschwankungen sind insgesamt nachteilig für den Aussenhandel, da Kalkulationsgrundlagen schwanken und selbst kostengünstige Anbieter durch plötzliche Aufwertungen aus dem Markt geworfen werden können. Um für den europäischen Raum diese Schwierigkeiten aus dem Weg räumen, wurde die einheitliche Währung eingeführt. Deßhalb hat die EU Konvergenzkriterien für einen Stabilitätspakt geschaffen, mit dem eine langfristige und abgestimmte stabiltätsorientierte Wirtschafts- und Finanzpolitik der Euro-Länder erreicht erden soll.

Konvergenzkriterien

  • Die Mitgliedschaft an der WWU erfolgt nicht automatisch, sondern die einzelnen Teilnehmer müssen sich hierfür qualifizieren. In dem EU-Vertrag sind dafür sogenannte Konvergenzkriterien vorgesehen:

  • Während der letzten zwei Jahre vor Eintritt in die Währungsunion muss sich die Währung des entsprechenden Landes innerhalb der festgelegten Grenzen des EWS bewegt haben.
  • Die durchschnittliche Inflationsrate soll höchstens 1,5% über dem durchschnittlichen Preisanstieg der drei inflationsstabilsten EU-Länder liegen.
  • Das Haushaltsdefizit (jährliche Netto-Neuverschuldung des Staates, also Bund, Länder und Gemeinden) darf höchstens 3% des Haushalts, die Staatsverschuldung (Summe der bis zu diesem Zeitpunkt aufgelaufenen öffentlichen Schulden) höchstens 60% des BIP betragen.
  • Der durchschnittliche Zinssatz für langfristige Anlagen soll höchstens 2% über dem durchschnittlichen Zinssatz der drei preisstabilsten Länder liegen.
  • Durch die oben genanten Konvergenzkriterien möchte man sicherstellen, dass der Euro als Gemeinschaftswährung nur auf solchen Währungen aufbaut, die als relativ stabil gelten.

    Die Stabilität des Euros hängt aber stark von der Haushaltsdisziplin der an der WU beteiligten Länder und der EU-Institutionen ab.

Kritik am Euro und der WWU



    Zeitpunkt:
    Die Einführung der Währung zum 01.01.1999 kam zu früh. Für Kritiker bedeutete der Versuch, das weitere Zusammenwachsen Europas durch die Einführung einer Gemeinschaftswährung voranzutreiben, das Pferd von hinten aufzuzäumen. Vor allem, weil die Konvergenzkriterien ausschließlich für die Einstiegsphase in das gemeinsame Währungssystem gelten, ist die Synchronisierung der politischen Systeme und Leitbilder eine wichtige Vorraussetzung für die harte Währung. Erst hätten also die europäischen Staaten politisch, gesellschaftlich und kulturell weiter zusammen wachsen müssen und darauf hätte dann die Gemeinschaftswährung folgen können.
        Sozialabbau:
        Durch die WWU werden die Bedingungen für die Lohn-, Sozial- und Steuerpolitik wesentlich verändert und auch die nationalen Sozialsicherungssysteme unter erhöten Druck geraten. Dies wird vor allem für die schwächeren Mitgliedsstaaten als Gefahr gesehen, die den verschärften Wettbewerbsbedingungen nur schwer standhalten können. Angesichts der sich stark unterscheidenden Produktivitätsniveaus der einzelnen EU-Länder und des deutlich ökonomischen Gefälles wird ein übergreifendes Harmonisierungskonzept als notwendig erachtet, damit die Marktkräfte den Prozess des Sozialabbaus nicht unkontrolliert vorantreiben.
            Arbeitslosigkeit:
            Arbeitslosigkeit in einer Region oder Nation kann in der WWU nicht mehr durch Veränderungen der Wechselkurse aufgefangen werden. Daraufhin würde die Währung der Region oder Nation abgewertet. Dann sind nur zwei andere Wege möglich, um die Arbeitslosigkeit abzubauen: 1. Durch völlige Mobilität der Arbeitenden und Arbeitsuchenden. Dies ist aber z.B. aufgrund der nationalen und kulturellen Bindungen unmöglich. 2. Durch massive Ausgleichszahlungen (z.B. Länderfinanzausgleich in der BRD). Zahlungen dieser Art sind aber in den Verträgen von Maastricht und Amsterdam nicht vorgesehen.

            von Kati Schwarz und Lisa- Dorothea Taube