Neuer EU-Verfassungsentwurf Der
Konventspräsident Valery Giscard d’Estaing stellte die Pläne für eine neue
EU-Verfassung in Brüssel vor, die 2006 in Kraft treten soll. Der vorgelegte
Entwurf strukturiert die EU neu und führt die bisherigen Verträge in einem
Gesamtdokument zusammen . Grundlagen
der Verfassung In
Teil I der Verfassung „Allgemeine Grundlagen der Union“ werden im Wesentlichen
die Ziele, Kompetenzen und institutionellen Fragen der Union geregelt. Die
Werte und Ziele spiegeln die Grundsätze von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und
Solidarität wieder. Ordnungspolitischer Schwerpunkt bleibt auch weiterhin die
klare Ausrichtung an offenen Märkten und freiem Wettbewerb. Dennoch wird eine
Vielzahl sozialer Ziele genannt, z. B. Vollbeschäftigung, sozialer Fortschritt,
Solidarität zwischen den Generationen, Schutz der Rechte der Kinder, Kampf
gegen die soziale Ausgrenzung. Verbindliche
Grundrechte Die
bisher unverbindliche Grundrechtecharta erhält Rechtswirksamkeit und wird als
Teil II der Verfassung aufgenommen. Damit erhält der Bürger erstmals einen
einklagbaren Schutz gegen die Verletzung der Grundrechte durch die
Institutionen der EU. Mit
159 Seiten ist Teil III der Verfassung „Die Politikbereiche und die
Arbeitsweise der Union“ sehr umfangreich und detailliert ausgefallen. Insgesamt
gibt es in diesem Teil nur wenige Änderungen in den bisherigen
EG-EU-Fachpolitiken. So bleibt es weiterhin in der EU-Außenpolitik bei
einstimmigen Beschlüssen. Eine Vielzahl von Konventsmitgliedern hat sich bis
zum Schluss für Mehrheitsentscheidungen stark gemacht, um die EU nach den
Erfahrungen der Irak-Krise handlungsfähiger zu machen. Es
wird das Amt des europäischen Außenministers eingeführt. Der Außenminister ist
zusätzlich auch Vizepräsident der Kommission um die Außenpolitik in geordnete
Bahnen zu lenken, nachdem diese durch die Kriege geschüttelt wurde. Er
übernimmt praktisch die Aufgabe, die heute zwischen EU-Außenkommissar Chris
Patten und dem hohen Beauftragten der EU, Javier Solana, geteilt sind. Störend
waren auch die halbjährlich wechselnden Ratspräsidentschaften, die jetzt durch
einen einzigen EU-Ratspräsident abgelöst werden sollen, um so mehr Kontinuität
zu erreichen. In
der EU soll es eine Doppelspitze geben. Es soll einen Präsidenten des
Europäischen Rats der Staats- und Regierungschefs geben, dessen Amtszeit 2 ˝
Jahre dauert und nur einmal verlängert werden kann und ein für fünf Jahre
gewählter Kommissionspräsidenten, der auch Präsident des Rates in Personalunion
sein kann. Dieser wird auf Vorschlag des Rats vom Europäischen Parlament
gewählt und hat vor allem repräsentative Funktionen. Auch
die Bürger erhalten mehr Kompetenzen. Die Kommission kann zu gesetzgeberischen
Initiativen aufgefordert werden, wenn sich 1 Million Bürger zusammenschliessen.
Sicher ist, dass eine EU-Verfassung nötig ist, damit die EU in der künftigen Größenordnung noch politisch führbar bleibt. Autor: Andreas Schmidt |