Grenzüberschreitender Umweltschutz


1972 beschloss die Europäische Gemeinschaft eine gemeinsame Umweltpolitik. Die Gründe waren, dass die Umweltprobleme nicht nur ein Land betreffen, sondern alle Anliegerstaaten, dass der EWG-Vertrag die "strenge Besserung der Lebens- und Beschäftigungsbedingungen" fordert und dass die unterschiedliche Gesetzgebung in den Mitgliedstaaten Verzerrungen im Wettbewerb und Handelshemmnisse verursacht. Zahlreiche Aktionprogramme, Verträge und Richtlinien betrafen vor allem die Reinhaltung des Wassers, der Luft, Schutz vor Lärm und vor Zerstörung der Ressourcen.
1987 wurde die Umweltpolitik in die Gemeinschaftkompetenz aufgenommen.
Abkommen und Verträge im Rahmen der OECD,der UN/ECE und des Europarates leiden darunter, dass sie nur empfehlenden Charakter haben. Richtlinien der EU müssen dagegen in nationales Recht umgewandelt werden und bilden einen gemeinschaftlichen Rahmen, sie enthalten konkrete Mengen- und Zeitangaben.

Gemeinschaftvorschriften
Die vom Ministerrat verabschiedeten Richtlinien und Verordnungen entsprechen häufig nicht den Erwartungen, weil sie nur einen Kompromiss darstellen zwischen den Interessensgegensetzen von Industrie, Ökologie, Landwirtschaft, Tourismus, Gewerkschaften, Verbrauchern und den weit auseinanderklaffenden nationalen Prioritäten. Außerdem verursachen Umweltschutzauflagen hohe Kosten.
Interessenskonflikte traten z.B. auch in der Diskussion um die Reduzierung der Auto-Abgase auf. In den verschiedenen Ländern gibt es unterschiedliche Bedingungen: Es gibt Länder mit und ohne Wald, die Autoindustrie spielt in einigen Ländern eine besondere Rolle, in anderen findet keine Produktion statt.
Trotzdem entsteht dadurch ein einheitlicher Rechtsraum, in dem Wettbewerbsverzerrungen verhindert und Kosten gleichmäßig verteilt werden.

Forschung und Entwicklung
Die EU unterstützt Projekte im Bereich der regenerativen Energiequellen. 40 Projekte mit einer Subvention von 400 Millionen DM beziehen sich auf die Luftreinhaltung. Es wurden eine Umweltstatistik und eine Datenbank aufgebaut. Im Vertrag von Lomé, der 71 Entwicklungsländer mit der EU verbindet, wurde als Ziel die "Landwirtschaftliche Entwicklung und die Erhaltung der natürlichen Umwelt" aufgenommen. Die EU hat Milliardenbeträge bereitgestellt, mit denen Umweltschäden in Osteuropa bekämpft werden sollen.

Umweltverträglichkeitsprüfung
1985 wurde eine "Umweltverträglichkeitsprüfung" Gemeinschaftsrecht. Ihr Ziel ist es, die ökologischen Auswirkungen von größeren industriellen oder landwirtschaftlichen Vorhaben zu untersuchen. Der Schutz von Menschen, Flora, Fauna, Boden, Wasser, Luft, Klima und Kulturdenkmälern wird dabei besonders berücksichtigt.
Auch diese Richtlinie stellt einen Kompromiss dar, eine niedrige Eu-Norm ist aber besser als eine höhere, national isolierte Norm, die den gemeinsamen Markt stören würde.
Umweltverträglichkeitsprüfung

Energie- und Klimasteuer
1990 verpflichtete sich die EG den CO2-Ausstoß zu begrenzen. 1992 wurde eine Erklärung zur globalen Entwicklung verabschiedet. Die EG Umweltminister beschlossen, ab 1995 auf die Nutzung von FCKW zu verzichten.
Klimaveränderung

Nationale Einzelmaßnahmen
Oberhalb der gemeinschaftlichen Normen bleibt es dem einzelnen Land erlaubt , höhere Anforderungen durchzusetzen. Das kann durch Gesetze oder auf freiwilliger Basis geschehen. Die Autoproduzenten haben sich zum Beispiel verpflichtet, bis 2008 die Schadstoffe im Autoabgas um 25% zu senken.

Bei Fortschritten in der gemeinsamen Umweltpolitik spielt jetzt das Europäische Parlament mit Hilfe der Mitentscheidungsrechte eine energische Rolle.

Valerie Wolters