Max-Planck-Schule Kiel |
Eine Versammlung der Staats- und
Regieungschefs sowie der Außenminister der Mitgliedsstaaten. Der Europäische Rat, der
seit 1974 (Damals noch EG-Gipfeltreffen) etwa zweimal jährlich zusammentritt,hat in der
letzten Zeit an Bedeutung verloren, allerdings dient er immer noch der Erörterung
Grundsätzlicher Leitlinien der Europäischen Politik, wie etwa Entscheidungen
über Teilnahmen an der Währungsunion.
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Der Ministerrat besteht aus je
einem Vertreter der Mitgliedsstaaten (Themenabhängig), meistens aus den
Außenministern sowie einem Ausschuß der ständigen Vertreter; er ist das
wichtigste Beschluß- und Lenkungsorgan der EU. Der Vorsitz wechselt halbjährig unter
de Mitgliedsstaaten. Seit Gründung der Europäischen Union (1993; davor EG) kann der
Rat Beschlüsse nur nach einer Gesetzesvorlage der Kommission fassen. In einigen
Fällen, die Verkehr, Landwirtschaft oder Steuern betreffen, kann der Rat auch nach
Anhörung des Parlaments direkt Gestze verabschieden.
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Besteht aus 20 Kommissaren (davon
ein Präsident), die von den EU-Mitgliedsstaaten nach häufig wechselndem
Schlüssel vorgeschlagen aber erst vom Parlament für eine Amtszeit von fünf
Jahren ernant werden. Jeder Kommissar ist unabhängig von der Regierung seines Staates; der
Präsident ist gleichzeitig auch Mitglied des Europarats. Die, hauptsächlich in
Brüssel stationierte Kommission ist in 24 Generaldirektionen unterteilt und zählt zu
seinen wichtigsten Befugnissen das Initiativrecht (Recht zu Gesetzesentwürfen), Das
Exekutivrecht(Erlassen von Durchführungsverordnungen vor allem im Bereich des Haushalts-
und der Fondverwaltung), das Kontrollrecht (Überwachung der Einhaltung der
EU-Verträge) und das Legislativrecht (Erlassen von Verordnungen EGKS und EURATOM
betreffend) außerdem vertritt die Kommission die EU in internationalen
Organisationen.
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Das Parlament sitzt in
Straßburg, wobei das Generalsekretariat in Luxemburg und ständige Ausschüsse
in Brüssel stationiert sind. Das Plenum, das aus 626 Abgeordneten besteht, wird alle
fünf Jahre direkt durch die Bürger der Mitgliedstaaten gewählt und wählt
seinerseits alle 2 1/2 Jahre das aus einem Präsidenten und 14 Vize-Präsidenten
bestehende Präsidium. Das Europäische Parlament hat keine legislative Funktion,
sondern wirkt nur beratend und kontrollierend. So kann es etwa die Kommission auffordern
Gesetze zu entwerfen oder zu ändern. Es hat auch Mitspracherecht in Fragen der Kultur,
Bildung, Gesundheit und Forschung, sowie beim Binnenmarkt und in Haushaltsangelegenheiten
und muß bei der Aufnahme neuer Mitgliedsstaaten und der Ernennung der
Kommissionsmitglieder seine Zustimmung geben.
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Die Länder
der Europäischen Union
( mit Hymne )
Belgien (1958)
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Deutschland (1958)
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Frankreich (1958)
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Italien (1958)
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Luxemburg (1958)
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Niederlande (1958)
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Dänemark (1973)
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Irland (1973)
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Großbritannien (1973)
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Griechenland (1981)
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Spanien (1986)
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Österreich (1995)
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Schweden (1995)
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Finnland (1995)
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5. Juni 1947 | Verkündung des Marshall-Plans (ERP). |
16. April 1948 | Güdung der Organisation für europäische witschaftliche Zusammenarbeit (OEEC) zur Verteilung der ERP-Gelder, Entwicklung zur OECD im Jahre 1961. |
4. April 1949 | Gründung der NATO (North Atlantic Treaty Organization). |
25. März 1957: | Beschluss der Gründung der EURATOM und der EWG in den Römischen Verträgen. |
4. Januar 1960 | Gründung der Freihandelszone EFTA. |
1. Juli 1968 | Zollunion tritt in Kraft: Abschaffung aller Binnenzölle in den beteiligten sechs Ländern und Einführung gemeinsamer Zölle gegenüber dritten. |
1. Januar 1973 | Großbritannien, Irland und Dänemark treten EWG, EGKS und EURATOM bei. |
7. Februar 1992 | Maastrichter Vertrag über die EU wird unterzeichnet. Zusammenarbeit in den Bereichen Bildung, Kultur, Gesundheitswesen, Verbraucherschutz, Industrie, Entwicklungshilfe, Außen- und Sicherheitspolitik, Justiz und Inneres wird vorgesehen. |
1. November 1993 | Maastrichter Vertrag tritt in Kraft, die Europäische Uion entsteht. |
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