Max-Planck-Schule Kiel
Interneteinsatz im Unterricht (2001)


Die Ordnung der Europäischen Union

Eine Versammlung der Staats- und Regieungschefs sowie der Außenminister der Mitgliedsstaaten. Der Europäische Rat, der seit 1974 (Damals noch EG-Gipfeltreffen) etwa zweimal jährlich zusammentritt,hat in der letzten Zeit an Bedeutung verloren, allerdings dient er immer noch der Erörterung Grundsätzlicher Leitlinien der Europäischen Politik, wie etwa Entscheidungen über Teilnahmen an der Währungsunion.

Europäischer Gerichtshof
Ansässig in Luxemburg, besteht der EuGH aus 15 Richtern, die für eine Amtszeit von sechs Jahren von den Regierungen der Mitgliedsstaaten ernannt werden. Die Entscheidungen des EuGH beruhen auf Europäischen Verträgen, nationale Urteile können revidiert werden.
Europäischer Rechnungshof
(Schaubild)

Kontrolliert die Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit. Er wacht somit gemeinsam mit dem Parlament über die Haushaltsführung der Kommission, Wobei den 15 Mitgliedern (die auch an bestimmten Parlamentsausschüßen teilnehmen) ca. 400 Beamte unterstehen.
Der Ministerrat besteht aus je einem Vertreter der Mitgliedsstaaten (Themenabhängig), meistens aus den Außenministern sowie einem Ausschuß der ständigen Vertreter; er ist das wichtigste Beschluß- und Lenkungsorgan der EU. Der Vorsitz wechselt halbjährig unter de Mitgliedsstaaten. Seit Gründung der Europäischen Union (1993; davor EG) kann der Rat Beschlüsse nur nach einer Gesetzesvorlage der Kommission fassen. In einigen Fällen, die Verkehr, Landwirtschaft oder Steuern betreffen, kann der Rat auch nach Anhörung des Parlaments direkt Gestze verabschieden.

Wirtschafts- und Sozialausschuss
(Schaubild)
Dieser Ausschuß wurde ins Leben gerufen,um der Bevölkerung der EU-Staaten ein Mitspracherecht zu gewährleisten. Zu diesem Zweck sind hier repräsentative Mitglieder der wichtigsten Berufs- und Sozialstände vertreten. Die Vorschläge des Ausschusses zu Gesetzvorlagen sind allerdings weder für den Ministerrat noch für die Kommission bindend.
Ausschuss der Regionen
(Schaubild)
Ähnlich organisiert wie der Wirtschafts- und Sozialausschuß, vertritt dieser Ausschuß regionale und lokale Interessen der Gebietskörperschaften der einzelnen Staaten.


Die Europäische Kommission
(Schaubild)

Besteht aus 20 Kommissaren (davon ein Präsident), die von den EU-Mitgliedsstaaten nach häufig wechselndem Schlüssel vorgeschlagen aber erst vom Parlament für eine Amtszeit von fünf Jahren ernant werden. Jeder Kommissar ist unabhängig von der Regierung seines Staates; der Präsident ist gleichzeitig auch Mitglied des Europarats. Die, hauptsächlich in Brüssel stationierte Kommission ist in 24 Generaldirektionen unterteilt und zählt zu seinen wichtigsten Befugnissen das Initiativrecht (Recht zu Gesetzesentwürfen), Das Exekutivrecht(Erlassen von Durchführungsverordnungen vor allem im Bereich des Haushalts- und der Fondverwaltung), das Kontrollrecht (Überwachung der Einhaltung der EU-Verträge) und das Legislativrecht (Erlassen von Verordnungen EGKS und EURATOM betreffend) außerdem vertritt die Kommission die EU in internationalen Organisationen.

Europäisches Parlament (Schaubild)

Das Parlament sitzt in Straßburg, wobei das Generalsekretariat in Luxemburg und ständige Ausschüsse in Brüssel stationiert sind. Das Plenum, das aus 626 Abgeordneten besteht, wird alle fünf Jahre direkt durch die Bürger der Mitgliedstaaten gewählt und wählt seinerseits alle 2 1/2 Jahre das aus einem Präsidenten und 14 Vize-Präsidenten bestehende Präsidium. Das Europäische Parlament hat keine legislative Funktion, sondern wirkt nur beratend und kontrollierend. So kann es etwa die Kommission auffordern Gesetze zu entwerfen oder zu ändern. Es hat auch Mitspracherecht in Fragen der Kultur, Bildung, Gesundheit und Forschung, sowie beim Binnenmarkt und in Haushaltsangelegenheiten und muß bei der Aufnahme neuer Mitgliedsstaaten und der Ernennung der Kommissionsmitglieder seine Zustimmung geben.

 

Die Länder der Europäischen Union
( mit Hymne )

Belgien (1958)
Deutschland (1958)
Frankreich (1958)
Italien (1958)
Luxemburg (1958)
Niederlande (1958)
Dänemark (1973)
Irland (1973)
Griechenland (1981)
Spanien (1986)
Österreich (1995)
Schweden (1995)
Finnland (1995)
     

Die Geschichte der Europäischen Union

5. Juni 1947 Verkündung des Marshall-Plans (ERP).
16. April 1948 Güdung der Organisation für europäische witschaftliche Zusammenarbeit (OEEC) zur Verteilung der ERP-Gelder, Entwicklung zur OECD im Jahre 1961.
4. April 1949 Gründung der NATO (North Atlantic Treaty Organization).
25. März 1957: Beschluss der Gründung der EURATOM und der EWG in den Römischen Verträgen.
4. Januar 1960 Gründung der Freihandelszone EFTA.
1. Juli 1968 Zollunion tritt in Kraft: Abschaffung aller Binnenzölle in den beteiligten sechs Ländern und Einführung gemeinsamer Zölle gegenüber dritten.
1. Januar 1973 Großbritannien, Irland und Dänemark treten EWG, EGKS und EURATOM bei.
7. Februar 1992 Maastrichter Vertrag über die EU wird unterzeichnet. Zusammenarbeit in den Bereichen Bildung, Kultur, Gesundheitswesen, Verbraucherschutz, Industrie, Entwicklungshilfe, Außen- und Sicherheitspolitik, Justiz und Inneres wird vorgesehen.
1. November 1993 Maastrichter Vertrag tritt in Kraft, die Europäische Uion entsteht.

© 2001 by Boris Breun+ Johannes Funcke, Max-Planck-Schule Kiel