Max-Planck-Schule Kiel
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Eine Versammlung
der Staats- und Regieungschefs sowie der Außenminister der
Mitgliedsstaaten. Der Europäische Rat, der seit 1974 (Damals noch
EG-Gipfeltreffen) etwa zweimal jährlich zusammentritt,hat in der letzten
Zeit an Bedeutung verloren, allerdings dient er immer noch der Erörterung
Grundsätzlicher Leitlinien der Europäischen Politik, wie etwa
Entscheidungen über Teilnahmen an der Währungsunion.
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Der Ministerrat
besteht aus je einem Vertreter der Mitgliedsstaaten (Themenabhängig),
meistens aus den Außenministern sowie einem Ausschuß der
ständigen Vertreter; er ist das wichtigste Beschluß- und
Lenkungsorgan der EU. Der Vorsitz wechselt halbjährig unter de
Mitgliedsstaaten. Seit Gründung der Europäischen Union (1993; davor
EG) kann der Rat Beschlüsse nur nach einer Gesetzesvorlage der Kommission
fassen. In einigen Fällen, die Verkehr, Landwirtschaft oder Steuern
betreffen, kann der Rat auch nach Anhörung des Parlaments direkt Gestze
verabschieden.
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Besteht aus 20
Kommissaren (davon ein Präsident), die von den EU-Mitgliedsstaaten nach
häufig wechselndem Schlüssel vorgeschlagen aber erst vom Parlament
für eine Amtszeit von fünf Jahren ernant werden. Jeder Kommissar ist
unabhängig von der Regierung seines Staates; der Präsident ist
gleichzeitig auch Mitglied des Europarats. Die, hauptsächlich in
Brüssel stationierte Kommission ist in 24 Generaldirektionen unterteilt
und zählt zu seinen wichtigsten Befugnissen das Initiativrecht (Recht zu
Gesetzesentwürfen), Das Exekutivrecht(Erlassen von
Durchführungsverordnungen vor allem im Bereich des Haushalts- und der
Fondverwaltung), das Kontrollrecht (Überwachung der Einhaltung der
EU-Verträge) und das Legislativrecht (Erlassen von Verordnungen EGKS und
EURATOM betreffend) außerdem vertritt die Kommission die EU in
internationalen Organisationen.
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Das Parlament
sitzt in Straßburg, wobei das Generalsekretariat in Luxemburg und
ständige Ausschüsse in Brüssel stationiert sind. Das Plenum,
das aus 626 Abgeordneten besteht, wird alle fünf Jahre direkt durch die
Bürger der Mitgliedstaaten gewählt und wählt seinerseits alle
2 1/2 Jahre das aus einem Präsidenten und 14 Vize-Präsidenten
bestehende Präsidium. Das Europäische Parlament hat keine
legislative Funktion, sondern wirkt nur beratend und kontrollierend. So kann
es etwa die Kommission auffordern Gesetze zu entwerfen oder zu ändern.
Es hat auch Mitspracherecht in Fragen der Kultur, Bildung, Gesundheit und
Forschung, sowie beim Binnenmarkt und in Haushaltsangelegenheiten und
muß bei der Aufnahme neuer Mitgliedsstaaten und der Ernennung der
Kommissionsmitglieder seine Zustimmung geben.
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Die Länder der Europäischen Union
( mit Hymne )
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Belgien (1958)
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Deutschland (1958)
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Frankreich (1958)
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Italien (1958)
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Luxemburg (1958)
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Niederlande
(1958)
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Dänemark (1973)
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Irland (1973)
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Großbritannien (1973)
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Griechenland (1981)
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Spanien (1986)
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Österreich (1995)
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Schweden (1995)
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Finnland (1995)
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| 5. Juni 1947 | Verkündung des Marshall-Plans (ERP). |
| 16. April 1948 | Güdung der Organisation für europäische witschaftliche Zusammenarbeit (OEEC) zur Verteilung der ERP-Gelder, Entwicklung zur OECD im Jahre 1961. |
| 4. April 1949 | Gründung der NATO (North Atlantic Treaty Organization). |
| 25. März 1957: | Beschluss der Gründung der EURATOM und der EWG in den Römischen Verträgen. |
| 4. Januar 1960 | Gründung der Freihandelszone EFTA. |
| 1. Juli 1968 | Zollunion tritt in Kraft: Abschaffung aller Binnenzölle in den beteiligten sechs Ländern und Einführung gemeinsamer Zölle gegenüber dritten. |
| 1. Januar 1973 | Großbritannien, Irland und Dänemark treten EWG, EGKS und EURATOM bei. |
| 7. Februar 1992 | Maastrichter Vertrag über die EU wird unterzeichnet. Zusammenarbeit in den Bereichen Bildung, Kultur, Gesundheitswesen, Verbraucherschutz, Industrie, Entwicklungshilfe, Außen- und Sicherheitspolitik, Justiz und Inneres wird vorgesehen. |
| 1. November 1993 | Maastrichter Vertrag tritt in Kraft, die Europäische Uion entsteht. |
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